Salzburger Nachrichten
24. Juni 2002

 

Kaprun-Prozess mit Beschuldigten-Befragung fortgesetzt

Notbremse und Türöffnung von innen behördlich verboten

SALZBURG (APA). Eine Notbremse - wie sie in Eisenbahnwaggons üblich ist - sowie eine damit verbundene Möglichkeit, die Türen von innen zu öffnen, hätten bei der Kapruner Stollenbahn eine Gefährdung der Fahrgäste dargestellt, erläuterte der verantwortliche Betriebsleiter am Montag bei der Fortführung des Strafprozesses in der Causa Kaprun-Katastrophe im Salzburger Kolpinghaus. "Nothämmer durften ebenfalls aus Sicherheitsgründen nicht vorhanden sein", so der 41-Jährige bei seiner Befragung durch die Staatsanwältin. Dieses Konzept werde auch heute noch "in gleicher Weise" von der Behörde vorgegeben.

Könnten die Passagiere die Türen bei einem Stopp von innen selbst öffnen, so bestehe auf der Freistrecke vor dem Tunnel Absturzgefahr über die bis zu 30 Meter hohe Brücke. Im Tunnelinneren wiederum könnte ein Fahrgast - wenn er auf der falschen Seite aussteigt - unter den Zug geraten, schilderte der Beschuldigte bei seiner Einvernahme.

Bergeübungen seien jeweils in der Bergstation - allerdings mit nicht voll besetzten Zügen - durchgeführt worden. "Der Ablauf ist aber der gleiche, egal wie viele Leute im Wagen sind", so der 41-Jährige. Zudem sei es "kein Problem, den Zug zu verlassen und die Stiege hinauf beziehungsweise hinunter zu steigen". Die Abteile würden hintereinander geräumt, jeder Passagier bekäme einen Leuchtstab, so dass es zu keiner Panik kommen könnte. "Hier sind unsere Mitarbeiter entsprechend geschult", betonte der Betriebsleiter.

salzburg.orf.at

 

Befragungen werden fortgesetzt
Im Salzburger Kolpinghaus hat am Montagvormittag die zweite Woche im Prozess um die 155 Toten der Seilbahnkatastrophe von Kaprun begonnen. Das Interesse der Medien und Opferangehörigen hat deutlich nachgelassen.

Leere Plätze im Verhandlungssaal
Nur mehr rund zehn Angehörige der Opfer der Katastrophe sind am Montagvormittag im Gerichtssaal erschienen. Auch die Reihen der Hinterbliebenen-Anwälte haben sich stark gelichtet: statt 50 war am Montag nur noch ein gutes Dutzend anwesend. Auch bei den Journalisten ist das Interesse am Prozess deutlich gesunken, nur mehr Salzburger Medien haben Korrespondenten geschickt.

 

Im Prozess selbst wird heute die Befragung des Betriebsleiters der Gletscherbahn fortgesetzt. Er bekennt sich nicht schuldig und sagte am Vormittag, dass eine Notbremse in den Passagierabteilen sowie von innen zu öffnende Türen der Bahn behördlich verboten gewesen wären.

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