Kronenzeitung
23. Feber 2002

Kapruner-Bahnen: Vorwürfe ungerechtfertigt! Die Kapruner Gletscherbahnen wehren sich jetzt gegen den Vorwurf der Anklageschrift, dass die Katastrophe mit 155 Toten hätte verhindert werden können.

Die Kapruner Gletscherbahnen weisen alle Vorwürfe zurück, die Bahn sei völlig legal und in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Vorgaben betrieben worden.

In der zentralen Passage der Anklageschrift heißt es, amtliche Bescheide zum Einbau von Brandschutztüren hätten eingehalten werden müssen. Der Mechanismus sei durch den beauftragten Zivilingenieur nur unzureichend geprüft worden. Außerdem sei ihm das Fehlen vorgeschriebener Brandmelder nicht aufgefallen.

Vorgeworfen wird den Gletscherbahnen auch, dass sie die Bahn in Betrieb genommen hätten, obwohl sie wussten, dass die Vollendungsanzeige des beauftragten Baumeisters inhaltlich unrichtig sei. Der Baumeister hätte auch verhindern müssen, dass die Bahn in Betrieb geht.

 

 

salzburg.orf.at
23. Feber 2002

Gletscherbahnen klagen Hinterbliebenen-Anwalt
Mit Klagen reagieren nun die Gletscherbahnen Kaprun auf Vorwürfe des Hinterbliebenen-Anwaltes, Jürgen Hinterwirth, zur Katastrophe vom 11. November 2000 mit 155 Toten.

Reaktion auf den Vorwurf der Raffgier
Hinterwirth hatte gegenüber einer Zeitung kritisiert, die Verantwortlichen hätten "aus rein wirtschaftlichen, raffgierigen Überlegungen bewusst schwerste Sicherheitsmängel in Kauf genommen" und "gröbste Fahrlässigkeiten zu vertreten".

Die Gletscherbahnen klagen den Anwalt dafür laut Aussendung bei Gericht und Disziplinarkommission. Der Betrieb sei behördlich bewilligt gewesen, den brandauslösenden defekten Heizstrahler habe die Lieferfirma Swoboda zu verantworten

 

Reaktionen:

leberberg, vor 0min
das heißt, wenn du dir neue reifen kaufst und die fachwerkstätte montiert dir reifen die nicht für dein auto geeignet sind dann ist daß deine schuld!? na dann viel glück!
Schlamperei von Vorn bis Hint
mikeg, vor 21min
Jeder Autofahrer muss SELBST für den sicheren Zustand seines Autos sorgen und kann sich nicht auf TÜV, den Hersteller oder die Reifenfirma ausreden, wenn er zu schnell unterwegs ist, betrunken ist, auf eisiger Strasse schleudert oder Aquaplaning droht ! ein SKANDAL das Verhalten der Kapruner Bergbahnen ! Schließlich sollte so ein Unternehmen tausende (zahlende!) Urlauber SICHER transportieren, und nicht nur minimalistische Vorschriften erfüllen! Natürlich ist es auch ein Skandal der zuständigen Behörden, die es verabsäumt haben, die technischen Richtlinien entsprechend anzupassen, wie z.b. beim Brandschutz ! Jeder private Häuselbauer hat zehnmal mehr Auflagen wie diese Todesbahn im Tunnel vom Kitz , die stündlich tausende Personen befördert ! Statistisch gesehen starben im Unglückszug zehnmal mehr Leute als im Straßenverkehr in derselben "Fahrzeit" !

 

 

Kurier
23. Feber 2002


Kaprun-Bahn: Schwere Vorwürfe in Anklageschrift

"Es sind gröbste Fahrlässigkeiten, die in Kaprun passiert sind. Wenn es da nicht zu Verurteilungen kommt, wann dann?", sagt der Salzburger Anwalt Jürgen Hinterwirth.

"Fakten sind gravierend"

Angesichts der fertigen Anklageschrift sind die Hinterbliebenen-Anwälte zuversichtlich: "Der Strafantrag ist sehr fundiert. Er deckt sich mit unserer Meinung. Was das Gericht letztendlich sagt, wird sich zeigen. Aber die Fakten sind so gravierend." Noch ist ungeklärt, wann und wo der Marathon-Prozess in der Causa Kaprun stattfinden und welcher Richter dafür zuständig sein wird.

16 Personen angeklagt

In dem Antrag ist bis ins Detail aufgelistet, was den 16 Beschuldigten vorgeworfen wird. 13 von ihnen sind angeklagt, weil sie fahrlässig eine Feuersbrunst herbeigeführt haben (Strafandrohung: Sechs Monate bis fünf Jahre Haft). Fünf der Angeklagten stehen wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Gericht (bis drei Jahre Haft).

Von den Gutachtern wurde eine lange Mängelliste zusammengestellt.

Angeklagte plädieren auf "nicht schuldig"

Alle Angeklagten bekennen sich nicht schuldig. Sie hätten fehlerfrei gehandelt. "Vorwerfbare Fahrlässigkeiten wurden auf andere involvierte Personen abgewälzt", heißt es im Strafantrag.

Brigitte Kirchgatterer

 

Gletscherbahnen Kaprun AG klagen Anwalt der Hinterbliebenen
Salzburg - Die Einleitung gerichtlicher Schritte ziehen nun die Aussagen des Salzburger Anwalts Jürgen Hinterwirth, der 112 Angehörige von Opfern vertritt, nach sich. In einer Aussendung vom Freitagabend der Gletscherbahnen Kaprun AG kündigte das Unternehmen "disziplinäre" Maßnahmen gegen Hinterwirth an.

"Rein wirtschaftliche Überlegung"

Nach einem Bericht der "Kronenzeitung" (Freitagausgabe) hatte Hinterwirth erklärt: "Die Beschuldigten haben gröbste Fahrlässigkeiten zu vertreten, durch die es, wie ich glaube, erst zu diesem Inferno kommen konnte." Darüber hinaus habe die Gletscherbahnen Kaprun AG "aus rein wirtschaftlichen, raffgierigen Überlegungen (...) bewusst schwerste Sicherheitsmängel in Kauf genommen".

Betrieb behördlich bewilligt

Dafür wird sich Hinterwirth vor Gericht und Disziplinatkommission verantworten müssen. Der Betrieb der Gletscherbahnen sei behördlich bewilligt gewesen. Der Brand sei von einem defekten Heizstrahler ausgegangen. Dies habe die Lieferfirma Swoboda zu verantworten.

Größte Brandkatastrophe

Beim Brand der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Salzburg am 11. November 2000 waren 155 Menschen ums Leben gekommen. Es war dies die größte Brandkatastrophe in der Zweiten Republik.

Kurier
23.02.2002 19 : 05 Uhr

Kaprun: Opfer-Anwalt geklagt

Die Chefetage der Kapruner Gletscherbahnen wehrt sich gegen die Vorwürfe, die im Vorfeld des Prozesses um die Brandkatastrophe erhoben werden, bei der 155 Menschen den Tod gefunden hatten. Die Aussagen, die "Kapruner Todesbahn" hätte (auf Grund einer fehlenden Genehmigung) gar nicht fahren dürfen, sei "schlicht unwahr".


Gröbste Fahrlässigkeit

Außerdem wird Jürgen Hinterwirth, Anwalt vieler Hinterbliebener, als Reaktion auf seinen Vorwurf der Raffgier, geklagt. In einem Interview hatte der Salzburger Jurist erklärt, die Verantwortlichen hätten "aus rein wirtschaftlichen, raffgierigen Überlegungen bewusst schwerste Sicherheitsmängel in Kauf genommen" und "gröbste Fahrlässigkeit zu vertreten". Neben einer Klage will die Unternehmensleitung der Kapruner Gletscherbahnen auch die Disziplinarkommission der Salzburger Rechtsanwaltskammer einschalten.

 

 

Salzburger Nachrichten

23. Feber 2002

Gletscherbahnen Kaprun AG klagen Anwalt der Hinterbliebenen

Die Einleitung gerichtlicher Schritte ziehen nun die Aussagen des Salzburger Anwalts Jürgen Hinterwirth, der 112 Angehörige von Opfern vertritt, nach sich. In einer Aussendung vom Freitagabend der Gletscherbahnen Kaprun AG kündigte das Unternehmen "disziplinäre" Maßnahmen gegen Hinterwirth an.

Nach einem Bericht der "Kronenzeitung" (Freitagausgabe) hatte Hinterwirth erklärt: "Die Beschuldigten haben gröbste Fahrlässigkeiten zu vertreten, durch die es, wie ich glaube, erst zu diesem Inferno kommen konnte." Darüber hinaus habe die Gletscherbahnen Kaprun AG "aus rein wirtschaftlichen, raffgierigen Überlegungen (...) bewusst schwerste Sicherheitsmängel in Kauf genommen".

Dafür wird sich Hinterwirth vor Gericht und Disziplinatkommission verantworten müssen. Der Betrieb der Gletscherbahnen sei behördlich bewilligt gewesen. Der Brand sei von einem defekten Heizstrahler ausgegangen. Dies habe die Lieferfirma Swoboda zu verantworten.

Beim Brand der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Salzburg am 11. November 2000 waren 155 Menschen ums Leben gekommen. Es war dies die größte Brandkatastrophe in der Zweiten Republik.

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