Kaprun: 155 Tote klagen an!
Ein ungeheuerlicher Skandal tut sich im Vorfeld des Prozesses um das Seilbahnunglück von Kaprun auf, bei dem 155 Menschen einen grauenvollen Tod fanden: nicht nur, dass die Tragödie laut Staatsanwaltschaft auf Leichtsinn, Ignoranz und Schlamperei der 16 Angeklagten zurückgeht. Nein, die Behörden dürften bewusst hinters Licht geführt worden sein. Es heißt, die Kapruner Gletscherbahnen hätten sich überreden lassen, grobe Mängel zu verschweigen, da die Bahn sonst stillgelegt worden wäre! Außerdem hätte die Bahn am Unglückstag gar nicht in Betrieb sein dürfen.

 

salzburg.orf.at
21. Feber 2002

Konkrete Vorwürfe: Anklageschrift ist fertig
Das Unglück von Kaprun mit 155 Toten wäre zu verhindern gewesen, wenn amtliche Bescheide zum Einbau von Brandschutztüren eingehalten worden wären. Das ist zentraler Punkt der Anklage, die seit kurzem vorliegt. Die Gletscherbahnen weisen alle Vorwürfe zurück.

Argumente des Anklägers
Der Mechanismus sei durch den beauftragten Zivilingenieur nur unzureichend geprüft worden. Außerdem sei ihm das Fehlen vorgeschriebener Brandmelder nicht aufgefallen.

Den Gletscherbahnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, sie hätten die Bahn in Betrieb genommen, obwohl sie wussten, dass die Vollendungsanzeige des beauftragten Baumeisters inhaltlich unrichtig sei. Der Baumeister hätte auch verhindern müssen, dass die Bahn in Betrieb geht.

 

Gletscherbahn weist Vorwürfe zurück
In einer ersten Reaktion weisen Vertreter der Kapruner Gletscherbahnen alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Die Gletscherbahn sei völlig legal und in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Vorgaben betrieben worden.

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www.news.at
21. Feber 2001

Schwere Mängel deuten auf Fahrlässigkeit hin

Die Seilbahn von Kaprun hätte am Tag der Katastrophe gar nicht in Betrieb sein dürfen. Bei dem schweren Unglück sind am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben gekommen. Laut einem Baubescheid hätte die Benützung der Bahn nach einem Umbau erst auf die entsprechende offizielle Erlaubnis hin erfolgen dürfen. Außerdem deutet eine Reihe schwerer Mängel auf grobe Fahrlässigkeit hin. Die Betreibergesellschaft wies die Anschuldigungen umgehend zurück.

Im Baubescheid für den Um- und Erweiterungsbau des Alpincenters Kaprun stehe: "Die Benützung des Baues oder einzelner Teile darf erst aufgenommen werden, wenn die Bauvollendungsanzeige vollständig erfolgt ist." Diese sei erst elf Tage nach dem Unglück eingereicht worden, berichtet die "Krone" in ihrer morgen, Freitag, erscheinenden Ausgabe.

Die Zeitung listet dann eine Reihe weiterer Mängel auf, die im 119 Seiten dicken Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg angeführt sind. So seien weder die automatischen Brandmelder montiert noch die Brandschutztür mit einer Steuerung ausgestattet gewesen. Dadurch sei Rauch in das Alpincenter gedrungen, wo drei Menschen ums Leben kamen.

Grobe Fahrlässigkeit
Der Salzburger Anwalt Jürgen Hinterwirth, der 112 Angehörige von Opfern vertritt, sprach gegenüber der "Krone" von "gröbster Fahrlässigkeit". Die Zeitung zitiert auch den Geschäftsführer der Firma Svoboda, die 1994 die Gletscherbahn lieferte, aus einem Prozess aus dem Jahr 1998. Kurz nach Inbetriebnahme der Gletscherbahn seien Mängel aufgetreten. "Um einen zweckmäßigen Ablauf der Sanierung durchzuführen, musste der Kunde" - also die Gletscherbahn Kaprun - "überzeugt werden, dass keine Meldung an die Behörden gemacht wird, weil ansonsten die Gefahr bestanden hätte, dass die Bahn geschlossen und dann ein noch größerer Schaden entstanden wäre."

Betreiber-Gesellschaft weist Anschuldigungen zurück
Die Gletscherbahnen Kaprun AG haben Meldungen, dass die Inbetriebnahme der Standseilbahn am 11. November 2000 nicht zulässig gewesen wäre, umgehend zurückgewiesen. Unternehmenssprecher Harald Schiffl stellte gegenüber der APA fest, dass "die Gletscherbahn Kaprun am Tag des Unglücks - wie auch die Jahre davor - selbstverständlich im Besitz einer gültigen Betriebbewilligung und deshalb der Betrieb rechtlich sehr wohl gedeckt war".

Die angesprochene "Bauvollendungsanzeige" beziehe sich, so Schiffl, nicht auf den Betrieb der Gletscherbahn, sondern "nur auf das Alpincenter am Kitzsteinhorn. Der Formalakt der Anzeige der Bauvollendung des Alpincenters hat mit dem Unfallgeschehen nichts zu tun", wurde betont. "Der Unfall wurde, wie die Behörden in ihrem Untersuchungsbericht festgestellt haben, von einem - von der Firma Swoboda gelieferten - defekten Heizlüfter ausgelöst", sagte Schiffl.

Beim Brand der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Salzburg am 11. November 2000 waren 155 Menschen ums Leben gekommen. Es war dies die größte Brandkatastrophe in der Zweiten Republik.

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